Bundestag kippt geplante Kürzungspläne: Keine Honorarabschläge für Hausarztpraxen
Nach dem Hausärzteverband Baden-Württemberg berichtet, hat der Deutsche Bundestag die geplante Fixkostendegression im Rahmen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes gestrichen.

Fixkostendegression gestrichen: Hausarztpraxen atmen auf
Damit entfallen Honorarabschläge, die Praxen in der hausarztzentrierten Versorgung (HZV) und im Kollektivvertrag gedroht hätten, wenn sie zusätzliche Patienten aufnehmen. Für die hausärztliche Versorgung in Deutschland ist das ein spürbarer Entlastungsschritt.
Was die Streichung konkret bedeutet
Die Fixkostendegression hätte vorgesehen, dass Praxen bei steigender Patientenzahl geringere Vergütungssätze erhalten. Der Gedanke dahinter: Je mehr Patienten eine Praxis betreut, desto effizienter arbeitet sie und desto niedriger sollten die Fixkosten pro Patient sein. In der Praxis hätte das jedoch genau das Gegenteil bewirkt: Wer heute schon mit vollem Kalender arbeitet, hätte weniger Anreiz, weitere Patientinnen und Patienten aufzunehmen. Gerade in Regionen mit hausärztlichem Unterangebot wäre das kontraproduktiv gewesen.
Die Streichung betrifft sowohl die hausarztzentrierte Versorgung als auch den Kollektivvertrag. Praxen müssen also nicht mehr damit rechnen, dass wachsende Patientenzahlen zu Abschlägen auf das Honorar führen. Für Inhaberinnen und Inhaber, die sich in einem Medizinischen Versorgungszentrum zusammenschließen oder Verträge zur HZV prüfen, ist das eine wichtige Planungsgrundlage.
Vier Landesminister fordern verpflichtenden Hausarzt-Schritt
Derzeit verschiebt sich gleichzeitig die politische Debatte. Wie das Deutsche Ärzteblatt berichtet, drängen vier Landesgesundheitsminister aus einem gemeinsamen Schreiben auf die schnelle Einführung eines Primärversorgungssystems. Das Prinzip: Vor jeder weiteren fachärztlichen Behandlung müssen Patientinnen und Patienten zuerst eine feste Hausarztpraxis konsultieren. Damit sollen Versorgungslücken geschlossen und Patientenströme besser gelenkt werden.
Die Forderung steht in einem interessanten Spannungsfeld. Einerseits würde sie den Hausarzt als Dreh- und Angelpunkt des Gesundheitssystems noch deutlicher verankern, als es die HZV-Verträge bereits tun. Andererseits bedeutet ein verpflichtender Primärarzt-Schritt für Patientinnen und Patienten eine Einschränkung der freien Arztwahl. Wer sich bereits im Facharzt-Behandlung befindet und einen Wechsel erwägt, sollte die Entwicklung im Blick behalten.
Was Patientinnen und Patienten jetzt wissen sollten
Die aktuelle Nachrichtenlage bringt für Versicherte zunächst keine unmittelbaren Änderungen. Ihre hausärztliche Versorgung bleibt stabil, und Praxen sollen nicht durch Honorarabschläge zurückgehalten werden, neue Patienten aufzunehmen. Das ist vor allem dort relevant, wo es ohnehin schwierig ist, einen festen Hausarztplatz zu finden.
Wer hingegen plant, in eine andere Region zu ziehen oder den Hausarzt zu wechseln, sollte die laufende politische Debatte über ein Primärversorgungssystem verfolgen. Sollte eine verpflichtende Hausarzt-Konsultation vor Facharztbesuchen kommen, ändert sich das Prozedere. Bis dahin bleibt die freie Arztwahl innerhalb der gesetzlichen Krankenversicherung unberührt.