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Integrierte Notfallzentren: Wie hessische Modellprojekte die Reform vorwegnehmen

Nach Darstellung der Frankfurter Rundschau hat der Bundestag am 15.

Integrierte Notfallzentren: Wie hessische Modellprojekte die Reform vorwegnehmen

Oktober die Reform der Notfallversorgung beschlossen. Kern ist der Aufbau „Integrierter Notfallzentren", die Notaufnahme, Notdienstpraxis und eine Ersteinschätzungsstelle unter einem Dach bündeln. Für Patienten ändert sich vor allem eins: Wer vorher die 116117 anruft, soll in der Klinik bevorzugt behandelt werden. Hessen zeigt bereits, wie das in der Praxis funktioniert.

Was die Reform konkret ändert

Künftig entscheidet eine einheitliche Ersteinschätzung, ob jemand in die Notdienstpraxis, in die Notaufnahme oder zur regulären Hausarztpraxis geleitet wird. Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) kündigte dazu an: „Je nach Dringlichkeit werden dann die Patienten in eine Arztpraxis, in eine Notdienstpraxis oder in die Notaufnahme einer Klinik vermittelt – je nach Schwere mit oder ohne Rettungsdienst." Der „Notfallwegweiser" bringe Patienten „immer an die richtige Stelle", so Linnemann weiter, die Notaufnahmen könnten sich auf Fälle konzentrieren, „die wirklich schnelle Hilfe brauchen".

Hintergrund sind die rund 13 Millionen ambulanten Notfallpatienten, die laut Statistischem Bundesamt jährlich in deutschen Kliniken gezählt werden. Die Ausgaben der gesetzlichen Krankenkassen für Rettungswagen und Flugrettung sind zwischen 2023 und 2025 um mehr als 20 Prozent gestiegen. Die Reform zielt darauf, Bagatellfälle aus der Notaufnahme herauszuhalten und tatsächliche Notfälle mit Zeitdruck, etwa einen Herzinfarkt, zuverlässig schnell zu versorgen.

Vorreiter Hessen

In Frankfurt und Hessen laufen bereits Modellprojekte, die wesentliche Bausteine der Reform vorwegnehmen. Der sogenannte „gemeinsame Tresen" bringt Klinik-Notaufnahme und kassenärztlichen Notdienst räumlich und organisatorisch zusammen. Patientinnen und Patienten werden dort nach einheitlichen Kriterien eingeschätzt und weitergelenkt. Damit knüpft das Berliner Gesetz direkt an Strukturen an, die in Hessen längst stehen. Spannend wird, wie reibungslos die bundesweiten Vorgaben dort andocken.

Was auf Hausarztpraxen zukommt

Parallel hat der Bundestag Korrekturen am Sparpaket für die gesetzlichen Krankenkassen beschlossen. Eine geplante Kostenregelung zulasten von Haus- und Kinderärzten wird gestrichen, bestimmte Abschläge bei der hausarztzentrierten Versorgung entfallen. SPD-Gesundheitspolitiker Christos Pantazis begründete den Schritt so: „Wir haben von Anfang an gesagt, wo Korrekturen notwendig sind, steuern wir nach. Genau das tun wir heute."

Kritik kommt von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung: Sie sieht die kurzfristig verschärfte Terminmeldepflicht für Arztpraxen skeptisch. Praxen sollen freie Termine konsequenter melden, um die Vermittlung über die 116117 zu stärken. Ob das den Alltag in Hausarztpraxen entlastet oder zusätzlich belastet, wird sich nach Inkrafttreten zeigen. Vorher muss allerdings noch der Bundesrat am 20. November zustimmen.