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Telefonische Krankschreibung: Bedingungen für den gelben Schein ab Tag eins

Eine Krankschreibung nach einem Telefonat ist in Deutschland möglich, aber an klare medizinische Voraussetzungen gebunden.

Telefonische Krankschreibung: Bedingungen für den gelben Schein ab Tag eins

Die Praxis muss Sie bereits persönlich kennen, eine Videosprechstunde darf nicht möglich sein und Ihre Beschwerden dürfen keine schwere Symptomatik erkennen lassen. Selbst wenn diese Bedingungen erfüllt sind, entscheidet die Ärztin oder der Arzt im Einzelfall, ob eine telefonische Beurteilung ausreicht.

Die telefonische Erstbescheinigung kann höchstens fünf Kalendertage umfassen. „Ab Tag eins“ bedeutet dabei nicht, dass jede erkrankte Person automatisch am ersten Krankheitstag telefonisch eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhält. Es gibt weder einen allgemeinen Anspruch auf die telefonische Krankschreibung noch eine pauschale Regel, nach der sie für bestimmte Beschwerden immer ausgestellt werden muss.

Welche Voraussetzungen gelten für eine Krankschreibung nach Telefonat?

Die telefonische Feststellung der Arbeitsunfähigkeit ist seit dem 7. Dezember 2023 wieder in der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie vorgesehen. Sie kommt infrage, wenn die Ärztin oder der Arzt Ihre Beschwerden telefonisch beurteilen kann und eine Videosprechstunde nicht möglich ist. Ein Telefonat ersetzt also nicht grundsätzlich die Untersuchung in der Praxis oder per Video.

Entscheidend ist zunächst, ob Sie der konkreten Arztpraxis bereits persönlich bekannt sind. Eine reine telefonische Kontaktaufnahme mit einer Praxis, bei der Sie noch nie persönlich untersucht wurden, genügt dafür nicht. Die Voraussetzung bezieht sich auf die behandelnde Praxis, nicht bloß darauf, dass Sie schon einmal irgendwo ärztlich behandelt worden sind.

Daneben muss die gesundheitliche Situation eine Beurteilung aus der Distanz zulassen. Die Ärztin oder der Arzt muss anhand des Gesprächs einschätzen können, ob Sie arbeitsunfähig sind und für welchen voraussichtlichen Zeitraum. Wenn dafür eine Untersuchung nötig erscheint, kann die Praxis Sie in die Sprechstunde bestellen oder eine andere geeignete Form der Abklärung anbieten.

Für die Frage „Krankmeldung telefonisch: Wie viele Tage?“ ist deshalb die Reihenfolge wichtig: Erst prüft die Praxis, ob eine telefonische Einschätzung medizinisch vertretbar ist. Erst wenn sie das bejaht und die Arbeitsunfähigkeit festgestellt wird, geht es um die Dauer der Bescheinigung. Die Höchstgrenze von fünf Kalendertagen ist keine automatische Zusage für fünf Tage.

Eine telefonische Krankschreibung ist eine ärztliche Entscheidung im Einzelfall. Die Höchstdauer ersetzt weder die medizinische Beurteilung noch begründet sie einen Anspruch.

Wann reicht das Telefon nicht aus?

Bei schwerer Symptomatik ist eine unmittelbare persönliche Untersuchung erforderlich. Das gilt, wenn die Beschwerden so ausgeprägt oder unklar sind, dass die Ärztin oder der Arzt sie aus der Ferne nicht sicher beurteilen kann. Dann ist das Telefon nicht der passende Weg zur Krankschreibung; die Praxis muss entscheiden, welche Untersuchung oder Versorgung nötig ist.

Auch die Möglichkeit einer Videosprechstunde spielt eine Rolle. Die telefonische Feststellung ist für Fälle vorgesehen, in denen eine Videosprechstunde nicht möglich ist. Wenn sich die Beschwerden per Video ausreichend beurteilen lassen, ist damit nicht automatisch die telefonische Variante die richtige Wahl. Welche Form im konkreten Fall angeboten oder medizinisch benötigt wird, klärt die Praxis.

Das bedeutet für Patientinnen und Patienten: Beim Anruf sollten Sie die Beschwerden möglichst konkret schildern, statt nur um einen „gelben Schein“ zu bitten. Hilfreich sind Angaben dazu, wann die Symptome begonnen haben, wie sie sich entwickelt haben und wie stark sie den Alltag beeinträchtigen. Auch Veränderungen seit einer früheren Untersuchung gehören ins Gespräch. Diese Informationen ermöglichen der Praxis eine erste Einschätzung, ersetzen aber keine Untersuchung, wenn eine solche erforderlich ist.

Bei deutlicher Verschlechterung oder Beschwerden, die eine rasche persönliche Abklärung erfordern könnten, sollte die Frage nach der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht den medizinischen Bedarf überlagern. Die Praxis kann Sie zum persönlichen Termin auffordern. Eine Bescheinigung per Telefon darf nicht dazu führen, dass notwendige Diagnostik oder Behandlung aufgeschoben wird.

Wie lange gilt die telefonische Arbeitsunfähigkeit?

Für die telefonische Erstbescheinigung gilt eine Obergrenze von fünf Kalendertagen. Kalendertage schließen Wochenenden und Feiertage ein. Es geht also nicht um fünf Arbeitstage, sondern um den Zeitraum im Kalender.

Die Dauer richtet sich zugleich nach der ärztlichen Einschätzung. Eine Bescheinigung kann kürzer ausfallen, wenn die voraussichtliche Arbeitsunfähigkeit kürzer eingeschätzt wird. Die Fünf-Tage-Grenze ist eine maximale Dauer für die telefonische Erstbescheinigung, keine Standarddauer und keine Zusage, dass die Bescheinigung in jedem Fall bis zu diesem Punkt ausgestellt wird.

Bleibt die Erkrankung bestehen, gelten für eine Folgebescheinigung zusätzliche Bedingungen. Wurde die erste Arbeitsunfähigkeit ausschließlich telefonisch festgestellt, muss die Patientin oder der Patient für eine Folgebescheinigung grundsätzlich in der Arztpraxis erscheinen. Eine erneute telefonische Einschätzung begründet dann nicht automatisch eine weitere Bescheinigung.

Eine Ausnahme besteht, wenn die Person für die Erstbescheinigung bereits persönlich untersucht wurde. In diesem Fall kann eine Folgebescheinigung auch nach telefonischer Feststellung ausgestellt werden. Auch dann bleibt die Entscheidung bei der Ärztin oder dem Arzt; die Möglichkeit ist keine Garantie für eine Verlängerung.

SituationWas grundsätzlich gilt
Erstbescheinigung nach telefonischer BeurteilungHöchstens fünf Kalendertage; die tatsächliche Dauer bestimmt die ärztliche Einschätzung.
Erkrankung besteht fort, Erstbescheinigung erfolgte nur telefonischFür eine Folgebescheinigung ist grundsätzlich ein persönliches Erscheinen in der Praxis erforderlich.
Erste Bescheinigung nach persönlicher UntersuchungEine Folgebescheinigung kann auch nach telefonischer Feststellung ausgestellt werden.
Schwere Symptomatik oder unzureichende Beurteilbarkeit am TelefonEine unmittelbare persönliche Untersuchung ist erforderlich.

Eine rückwirkende Krankschreibung ist grundsätzlich nicht vorgesehen. Sie kann nur ausnahmsweise nach gewissenhafter ärztlicher Prüfung erfolgen, in der Regel für bis zu drei Tage. Wer erst nach mehreren Krankheitstagen Kontakt zur Praxis aufnimmt, sollte daher nicht davon ausgehen, dass die Arbeitsunfähigkeit automatisch rückwirkend bescheinigt wird. Ob das im konkreten Fall vertretbar ist, beurteilt die Ärztin oder der Arzt.

eAU, Arbeitgeber und der Ausdruck „gelber Schein“

Der Ausdruck „gelber Schein“ stammt aus der Zeit des papiergebundenen Vordrucks. Für gesetzlich Versicherte ist seit 2023 die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz eAU, verpflichtend. Die Praxis übermittelt die eAU an die Krankenkasse. Der frühere Papierbeleg und die elektronische Bescheinigung sind daher nicht dasselbe.

Mit der elektronischen Übermittlung entfällt jedoch nicht die Pflicht, den Arbeitgeber zu informieren. Beschäftigte müssen dem Arbeitgeber unverzüglich mitteilen, dass sie arbeitsunfähig sind, und angeben, wie lange die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich dauert. Die eAU ersetzt die Information über die Erkrankung und den erwarteten Zeitraum nicht.

Praktisch sollte der Ablauf so aussehen: Sie melden sich bei der Praxis, schildern die Beschwerden und klären, ob eine telefonische Beurteilung möglich ist. Wird eine Arbeitsunfähigkeit festgestellt, informiert die Praxis über das weitere Vorgehen und die Bescheinigung. Parallel dazu benachrichtigen Sie Ihren Arbeitgeber nach den für Sie geltenden Regeln. Warten Sie mit dieser Mitteilung nicht darauf, dass die eAU beim Arbeitgeber sichtbar wird.

Was „ab Tag eins“ tatsächlich bedeutet

Eine telefonische Krankschreibung kann grundsätzlich auch zu Beginn einer Erkrankung infrage kommen, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Die Regeln begründen aber keinen pauschalen Anspruch ab dem ersten Krankheitstag. Ebenso wenig lässt sich allein aus der Art der Beschwerden ableiten, dass eine Praxis die Bescheinigung telefonisch ausstellen muss.

Für die Entscheidung zählen vor allem drei Punkte: Die Praxis kennt Sie bereits persönlich, eine Videosprechstunde ist nicht möglich und es liegt keine schwere Symptomatik vor. Zusätzlich muss die Ärztin oder der Arzt Ihre Arbeitsunfähigkeit auf Grundlage des Telefonats verantwortbar beurteilen können. Fehlt eine dieser Voraussetzungen oder bleibt die Lage unklar, kann die Praxis eine persönliche Untersuchung verlangen.

Der sinnvolle erste Schritt ist deshalb ein Anruf bei der behandelnden Praxis mit einer klaren Schilderung der Beschwerden. Fragen Sie, ob eine telefonische Einschätzung in Ihrer Situation infrage kommt und ob Sie für eine Untersuchung in die Praxis kommen sollen. So lässt sich der passende medizinische Weg klären, ohne die mögliche Bescheinigung mit einem festen Anspruch oder einer garantierten Dauer zu verwechseln.

Häufige Fragen

Welche Voraussetzungen müssen für eine telefonische Krankschreibung erfüllt sein?
Die Praxis muss den Patienten bereits persönlich kennen, eine Videosprechstunde darf nicht möglich sein und die Beschwerden dürfen keine schwere Symptomatik erkennen lassen. Zudem entscheidet die Ärztin oder der Arzt im Einzelfall, ob eine telefonische Beurteilung ausreicht.
Wie viele Tage gilt eine telefonische Krankschreibung maximal?
Die telefonische Erstbescheinigung kann höchstens fünf Kalendertage umfassen. Diese Obergrenze ist jedoch keine automatische Zusage, sondern richtet sich nach der jeweiligen ärztlichen Einschätzung.
Was passiert bei einer Folgebescheinigung, wenn die Erstbescheinigung telefonisch ausgestellt wurde?
Wurde die erste Arbeitsunfähigkeit ausschließlich telefonisch festgestellt, muss die Patientin oder der Patient für eine Folgebescheinigung grundsätzlich in der Arztpraxis erscheinen.
Reicht ein Telefonat bei schweren Symptomen für eine Krankschreibung aus?
Nein, bei schwerer Symptomatik oder unklareren Beschwerden ist eine unmittelbare persönliche Untersuchung erforderlich, da das Telefon in solchen Fällen nicht der passende Weg ist.
Ersetzt die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) die Meldung beim Arbeitgeber?
Nein, die eAU ersetzt nicht die Pflicht, den Arbeitgeber unverzüglich über die Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer zu informieren.